Wiederzulassung von Gottesdiensten ab dem 04.05.2020
Hier informieren wir kurzfristig, über Entscheidungen, die ein Beitrag zum Eindämmen der Corona-Epidemie sein können.
Grundsätzlich orientieren wir uns an den Vorgaben der staatlichen Behörde und den Anweisungen des Bistums.
Diözesane Ausführungsbestimmungen zum Schutzkonzept (Stand 18.05.2020)
Die aktualisierten Diözesanen Ausführungsbestimmungen vom 18.05.2020 sehen vor, dass die Beschränkung der sonntäglichen Eucharistiefeier auf die zwei größten Kirchen einer Pfarreiengemeinschaft nunmehr entfällt. Auch der Kommunionempfang ist ab dem Hochfest Christi Himmelfahrt inner halb der Eucharistiefeier entspechend den Bestimmungen des Schutzkonzeptes wieder möglich.
https://bistum-augsburg.de/Media/Files/Wiederzulassung-Gottesdienste-Kommunionempfang
Wiederzulassung von Gottesdiensten ab dem 04.05.2020 (Stand 29.04.2020 aktualisiert 04.05.2020)
Wie Sie den Veröffentlichungen in den Medien entnehmen konnten, sollen ab dem 4. Mai 2020 in Bayern Gottesdienste wieder möglich sein. Dazu haben die bayerischen (Erz-)Diözesen mit der bayerischen Staatsregierung ein Schutzkonzept vereinbart. Es beinhaltet die Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Gottesdienstteilnehmern, sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Dies bedeutet, dass die Gottesdienste nur für einen begrenzten Teilnehmerkreis angeboten werden können und dass es sich keineswegs um die bisher üblichen öffentlichen Gottesdienste handelt. Wir sind ja auch im Alltag noch weit entfernt von normalen Verhältnissen.
Die Diözese Augsburg geht, so wie es zurzeit in der Politik im Umgang mit den Lockerungen des Shutdowns auch geschieht, einen Weg der vorsichtigen Öffnung. Darum ist es wichtig, nicht gleich wieder von „nichts“ gleich wieder den Hebel auf „alles“ umzulegen, sondern behutsam kleine Schritte machen, Erfahrungen sammeln und die Entwicklung abwarten, bevor man die nächsten Schritte geht.
Bischof Bertram bittet eindringlich: „Ich rate sehr, auch hier nicht gleich das „volle Programm“ zu fahren, sondern Schritt für Schritt das gottesdienstliche Leben wieder zu beginnen. Bitte gehen Sie es behutsam an!“
Deshalb die Entscheidung der Diözese, sich zunächst auf das Wichtigste zu konzentrieren, nämlich die Feier der Eucharistie am Sonntag, und zwar an den Orten, wo trotz der gebotenen Teilnehmerbeschränkung, möglichst viele den Gottesdienst besuchen können, in den beiden größten Kirchen einer Pfarreiengemeinschaft.
Es ist zwar erfreulich, dass Gottesdienste künftig, wenn auch in eingeschränkter Form, wieder möglich sind und dass damit das Grundrecht auf Religionsfreiheit wieder zur Geltung gebracht wird.
Dies bedeutet jedoch für uns alle eine große Herausforderung und es verlangt einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem hohen Gut.
Deshalb müssen die Gottesdienste so gestaltet werden, dass die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus unbedingt vermieden wird. Die Kirche soll auch nicht dem Vorwurf ausgesetzt sein, dass wegen der wieder ermöglichten Gottesdienste die Zahl der Neuinfektionen wieder steigt.
Die Gläubigen sind auch weiterhin von der Sonntagspflicht, die heilige Messe zu besuchen, entbunden. Trotzdem weiß ich, dass es vielen ein Bedürfnis ist, wieder einen Gottesdienst besuchen und die Gemeinschaft im Glauben und im Gebet erleben zu können. Virtuell besuchte Gottesdienste, die nach wie vor über Fernsehen und Internet mitgefeiert werden können, sind eine Notlösung, aber gewiss kein gleichwertiger Ersatz.
Aber auch die teil-öffentlichen Gottesdienste sind so zu verstehen, dass die Teilnehmer stellvertretend für die Gläubigen der ganzen Gemeinde um den Altar versammelt sind.
Gottesdienstorte
Die Diözesanen Ausführungsbestimmungen zum Schutzkonzept der bayerischen (Erz-) Diözesen enthalten die klare Anordnung, dass sonntägliche Eucharistiefeiern in der Kathedrale und in anderen geeigneten größeren Kirchen gehalten werden, und dass demzufolge die Eucharistiefeier zunächst nur in maximal zwei der größten Kirchen einer Pfarreiengemeinschaft angeboten wird. Dies sind in unserer Pfarreiengemeinschaft die Pfarrkirchen in Penzing und in Weil. Es können, wenn dies sinnvoll ist und aufgrund der zu erwartenden Zahl der Besucher dort auch mehrere Eucharistiefeiern (VAM am Samstag, Sonntagvormittag und Sonntagabend) mit einem zeitlichen Abstand stattfinden. Es geht darum, erst mal Erfahrungen zu sammeln, wie das überhaupt gehen wird, wie viele Gläubige kommen werden. Dann kann nach Auskunft bei der Bistumsleitung diese Begrenzung auf die beiden größten Kirchen ggf. später angepasst und ausgedehnt werden.
An den Werktagen sind bei begrenzter Teilnehmerzahl auch in den anderen Pfarreien Eucharistiefeiern möglich. Messintentionen, die in den Pfarreien außer Penzing und Weil für einen Sonntag angegeben wurden, werden auf einen Werktag verlegt.
Ebenso ist es möglich die Beerdigung mit einem Requiem bzw. einem Trauergottesdienst zu feiern, und zwar an dem Ort, wo die Beerdigung stattfindet. Wo es gewünscht wird, kann auch für die Verstorbenen, die in den letzten Wochen ohne Requiem beerdigt wurden, ein Requiem im kleinen, familiären Kreis, entsprechend der höchst möglichen Teilnehmerzahl der jeweiligen Kirche gefeiert werden.
Aufnahmekapazität und Teilnehmeranzahl
In jeder unserer Pfarrkirchen wird die Zahl der maximal zulässigen Teilnehmer ermittelt, so dass der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann. Dies bedeutet, dass nur in jeder 2./3. Bankreihe, je nach Banklänge, 1, oder max. 2 Personen sein dürfen. Die Emporen dürfen bei der Festlegung der Plätze nicht einbezogen und müssen für den Zugang versperrt bleiben (herabfallende Aerosole). In Penzing sind im Kirchenschiff 20 Teilnehmer zugelassen. In Weil sind es 22.
Gemäß der Festlegung werden die Sitzplätze markiert, nummeriert und ein Sitzplan erstellt.
Wir werden vom Pfarramt versuchen die Möglichkeit der Teilnahme an den Gottesdiensten so zu organisieren, dass die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer selbstverständlich eingehalten wird, aber auch zu gewährleisten, dass niemand, der zum Gottesdienst kommt, enttäuscht wieder abgewiesen wird. Dies ist für uns und unsere Pfarrsekretärinnen eine neue und nicht einfache, zusätzliche Arbeit; und ich bitte jetzt schon um Verständnis und Nachsicht, wenn nicht gleich alles reibungslos klappt.
Um sicherzustellen, dass die definierte Höchstzahl der Teilnehmer eingehalten wird und dass es zu keinen Ansammlungen oder Unstimmigkeiten vor der Kirche kommt, werden wir – vorläufig versuchsweise - für die Gottesdienste ein Anmeldeverfahren einführen.
Dabei sollen v.a. diejenigen zum Zuge kommen, die für einen Gottesdienst eine Messintention angegeben haben, aber auch andere, bei denen das nicht der Fall ist, sollen berücksichtigt werden.
Anmelden kann man sich telefonisch während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros oder per E-Mail, oder – wenn in den Pfarrbüros der Publikumsverkehr wieder aufgenommen wird, auch persönlich.
Entsprechend der verfügbaren Plätze und dem Eingang der Anmeldungen bekommen die Personen, die sich oder weitere Personen angemeldet haben, Eintrittskarten für den jeweiligen Gottesdienst zugestellt.
Die Eintrittskarten müssen zum Gottesdienst mitgebracht werden und dem Ordnungsdienst, der dafür sorgt, dass die Aufnahmekapazität eingehalten wird und keine nicht angemeldeten Personen die Kirche betreten, vorgezeigt werden. Man kann also nicht einfach seinen Stammplatz einnehmen, sondern darf nur auf die markierten und entsprechend nummerierten Plätze. Die Eintrittskarten haben keine Platznummer. Die Plätze sollen entsprechend der Ankunft so eingenommen werden, dass man sich nicht an einer anderen Person vorbeidrücken muss, um an seinen Platz zu kommen.
Die Abstandsregelungen sind auch im Altarraum einzuhalten. Familienmitglieder, die in gemeinsamer Wohnung leben, sind zum Einhalten der Abstandsregel nicht verpflichtet.
Es wird dringend darum gebeten, auch vor und nach dem Gottesdienst keine Ansammlungen zu bilden. Der beliebte „Ratsch“ nach der Kirche auf dem Dorfplatz muss vorerst unterbleiben. Keine „Corona-Partys“ nach der Kirche. Auch auf dem Weg zum Gottesdienst und auf dem Rückweg ist zu anderen Gottesdienstbesuchern der Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Teilnehmerkreis
Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst, dass die Teilnehmer gesund sind und keine Krankheitssymptome aufweisen. Sie dürfen am Gottesdienst nicht teilnehmen, wenn sie unspezifische Allgemeinsymptome , Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten gehabt haben. Auch bei einer Änderung einer dieser Voraussetzungen ist auf die Teilnahme zu verzichten.
Selbstverständlich gelten die Vorgaben des Schutzkonzeptes unter 3. „Voraussetzungen für die Teilnahme am Gottesdienst“ auch in besonderer Weise für alle Mitwirkenden an der Liturgie, d.h. Priester, Diakon, Mesner, Organisten, Lektoren, gerade auch solche, die nach den Kriterien des RKI zur Personengruppe mit erhöhtem Risiko gehören. Es gibt aber keine generelle Altersbeschränkung für die Teilnahme an einem Gottesdienst.
Ordnungsdienst
Für jeden Gottesdienst ist ein Ordnungsdienst unabdingbare Voraussetzung. Die Ordner achten auf ein geordnetes/ggf. begleitetes Hineingehen in die Kirche, das Einnehmen der richtigen Plätze und ein entsprechendes Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst. Ich danke den Ordnungskräften jetzt schon für ihre Bereitschaft diesen Dienst zu übernehmen.
Die Laufwege bei Eintreten und Verlassen der Kirche und beim Gang zur Kommunion sind markiert und müssen eingehalten werden, ebenso die Abstände von 2 m beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Gang zur Kommunion.
Hygienevorschriften und Maskenpflicht
Die Kirchen-Eingangstür muss offen stehen bleiben, damit niemand beim Eintreten die Türgriffe anfassen muss.
Während des Gottesdienstes haben die Besucherinnen und Besucher Mund-Nasen -Bedeckung zu tragen, die lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen werden kann.
Dies gilt sowohl für Gottesdienstbesucher, als auch für die liturgischen Dienste. Beim Abnehmen der Maske soll darauf geachtet werden, sie nur an den Bändern zu berühren, nicht die Außenseite und sich nicht danach ins Gesicht zu fassen.
Von der allgemeinen Pflicht, im Gottesdienst Mundschutz zu tragen, sind jene entbunden, die gerade liturgisch sprechen oder als Vorsänger singen.
Der Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorgesehen, da Singen ein besonderes Risiko (Tröpfcheninfektion) birgt. Das eigene GOTTESLOB kann mitgebracht werden. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst. Es werden überwiegend bekannte Lieder oder Kehrverse gesungen, wozu kein Gotteslob benötigt wird.
Im Bistum Augsburg soll die ersten beiden Sonntage, an denen Gottesdienste wieder möglich sind, auf die Austeilung der hl. Kommunion verzichtet werden, um Erfahrungen zu sammeln. Am Fest Christi Himmelfahrt kann entsprechend den Vorgaben des Schutzkonzeptes die hl. Kommunion ohne Berührung (entweder mit Hostienzange, oder mit Einmalhandschuhen oder frisch desinfizierten Händen) stattfinden.
Der Spende-Dialog „Der Leib Christi“- „Amen“ kann entfallen, oder vor der Kommunion für alle zusammen gesprochen werden. Es ist nur die Handkommunion möglich. Die Mundkommunion ist untersagt.
Wir sind uns alle bewusst, dass diese Regelungen v.a. bei einem Gottesdienst sehr ungewohnt sind. Aber sie dienen dem obersten Ziel, die Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden und andererseits doch Gottesdienste in einem gewissen, wenn auch beschränkten Rahmen, wieder möglich zu machen. Sie verlangen von uns allen Disziplin, ein gewisses Maß an Planung, Rücksichtnahme und einen achtsamen Umgang miteinander. All das soll Sie nicht hindern, auch in dieser schwierigen Zeit, wenigstens gelegentlich am Gottesdienst der Gemeinde teilzunehmen.
Wir werden wohl mehrere Monate mit dieser Krisensituation leben müssen. Ich hoffe, dass wir in dieser Übergangszeit gut damit zurechtkommen und dass sich die Abläufe einspielen. Vor allem hoffe ich, dass wir alle gut durch diese Krise kommen und dass wir in nicht allzu ferner Zeit wieder unter normalen Umständen Gottesdienst feiern können.
Bleiben Sie gesund, behütet und zuversichtlich.
Martin Rudolph
Pfarrer