Aktualisierte Anordnungen zu Beerdigungen
Aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 711, BayRS 2126-1-14-G) sind derzeit Beerdigungen nur noch im engsten Familienkreis erlaubt. Der „engste Fa-milienkreis“ umfasst jedenfalls Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Insgesamt dürfte dieser Kreis im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen.