Aktualisierte Informationen Aktualisierte Informationen zu Bestattungen
Stand 11.03.2021
Mit Schreiben vom heutigen Tage hat das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seine Anordnungen zu Bestattungen an die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) angepasst. Demnach sind nun für Bestattungen, im Besonderen hinsichtlich der zugelassen Höchstzahl an Teilnehmenden, wieder die Regelungen für Gottesdienste nach § 6 der 12. BayIfSMV anzuwenden. Die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl auf in der Regel nicht mehr als 25 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis eines Verstorbenen kommt ab sofort in Wegfall. Die Höchstteilnehmerzahl bei Requien, Trauergebeten, Rosenkränzen u.a. richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m; für die Begräbnisfeier gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzkonzeptes für Kath. Gottesdienste mit diözesanen Ausführungsbestimmungen. Siehe unter Downloads/Aktuelle Informationen in Corona-Zeiten/ Informationen.https://www.pg-penzing-weil.de/index.php/downloads?task=download.send&id=609&catid=12&m=0