Zusammenfassung Vorgaben für Gottesdienste in der PG Penzing-Weil
Zusammenfassung Vorgaben für Gottesdienste in der PG Penzing-Weil
In der PG Penzing-Weil werden alle öffentlichen Gottesdienste OHNE 3G-Regel stattfinden, d.h. ein 3G-Nachweis zum Besuch der Gottesdienste ist NICHT NÖTIG.
Öffentliche Gottesdienste (OHNE 3G-Regel)
- Es besteht nach wie vor die bekannte Abstandspflicht. Haushalte dürfen zusammensitzen.
- Daraus ergibt sich auch die bereits bekannte Höchstteilnehmerzahl (siehe unten).
- Gemeindegesang ist zulässig.
- NEU: Am Platz darf die Maske abgenommen werden (auch beim Gesang). Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht nur noch zum Aufsuchen und Verlassen des Platzes, auch auf dem Weg zum Kommunionempfang und zurück.
- Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist nicht nötig. Ausnahmen sind Gottesdienste, bei denen mit größerem Andrang gerechnet wird, z.B. an Weihnachten. Dies wird dann explizit im Kirchenanzeiger erwähnt. Ebenso bitten wir bei Beerdigungen um Anmeldung.
- Beim Gottesdienst wird eine Ordnungskraft am Ein-/Ausgang kontrollieren, dass die Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer/-innen nicht überschritten wird.
Einzelplätze |
max. Personenzahl |
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Beuerbach |
35 |
45 |
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Geretshausen |
46 |
55 |
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Oberbergen |
27 |
40 |
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Pestenacker |
22 |
40 |
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Penzing |
45 |
58 |
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Petzenhausen Pfarrkirche |
33 |
36 |
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Petzenhausen Frauenkirche |
24 |
35 |
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Ramsach |
23 |
35 |
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Schwifting |
29 |
51 |
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Weil |
54 |
70 |
Beerdigungen (= Gottesdienst OHNE 3G-Regel)
Requien werden OHNE 3G-Regel gehalten, d.h. es gelten somit die gleichen Regeln wie oben. Die Trauerfamilien werden gebeten, eine Teilnehmerliste zu erstellen und diese spätestens 1-2 Tage vor der Beerdigung im Pfarrbüro abzugeben. Nicht angemeldete Personen können noch bis zum Erreichen der Höchstteilnehmerzahl am Gottesdienst teilnehmen. Ein Ordnungsdienst ist angewiesen, die Höchstteilnehmerzahl zu überwachen.
Die Personenzahl im Freien ist unter Wahrung des Mindestabstands grundsätzlich NICHT begrenzt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, insbesondere dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Taufen (= Gottesdienst OHNE 3G-Regel)
Auch Taufen werden OHNE 3G-Regeln gehalten, d.h. es gelten die gleichen Regeln wie oben. Die Eltern werden gebeten, eine Teilnehmerliste zu erstellen und diese spätestens 3 Tage vor der Taufe im Pfarrbüro abzugeben.
Gottesdienste MIT 3G-Regel (nur mit geimpften, genesenen oder getesteten Personen)
Gottesdienste nach der 3G-Regel sind grundsätzlich nur zulässig, sofern die 3G-Regel auch auf den Priester, ggf. Konzelebranten, den Diakon, Ministranten, Lektoren, Kommunionhelfer, Kantoren, Organisten, ggf. Musiker und Sänger sowie Mesner und alle sonstigen Personen mit einem Dienst während des Gottesdienstes Anwendung findet.
Gottesdienste MIT 3G-Regel werden in der PG Penzing-Weil nur in Ausnahmefällen zu besonderen Anlässen (z.B. Trauungen) und ausschließlich nach Absprache mit Herrn Pfarrer Martin Rudolph angeboten. Die gesetzliche Prüfpflicht über einen entsprechenden Nachweis zum Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus wird von der PG auf die „Veranlasser“ delegiert, d.h. die Verantwortung für die Kontrolle der 3G-Nachweise liegt beim Veranlasser. Der Veranlasser muss dies der Pfarrei gegenüber schriftlich bestätigen.
Der Veranlasser stellt dem Pfarrbüro spätestens 3 Tage vor dem Gottesdienst eine Teilnehmerliste zur Verfügung. Ebenso stellt der Veranlasser sicher, dass nur angemeldete und geprüfte Personen am Gottesdienst teilnehmen (z.B. durch Ausstellen einer Eintrittskarte oder eines Armbändchens, das vom Ordnungsdienst überprüft werden kann).
Folgende Vorgaben gelten beim Gottesdienst:
- Es entfällt die Abstandspflicht und damit auch die Höchstteilnehmerzahl.
- Es besteht Maskenpflicht (medizinische Masken) für alle Teilnehmer/-innen während der gesamten Dauer eines Gottesdienstes. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Auch auf dem Weg zum Kommunionempfang und zurück zum Platz besteht Maskenpflicht.
- Gemeindegesang ist zugelassen. Die Maskenpflicht gilt bei Gottesdiensten nach der 3G-Regel in geschlossenen Gebäuden auch während des Gesangs.
- Gotteslobbücher oder Liedzettel können zur Verfügung gestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Bücher bzw. Liedzettel wenigstens alle 24-Stunden durchgewechselt werden
- Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.
- Eine Ordnungskraft wird die Eingangsnachweise kontrollieren. Impfpässe, Genesenennachweise und Testzertifikate werden ausschließlich vom Veranlasser überprüft.