Neureglung der Infektionsschutzmaßnahmen für Gottesdienste
Stand 02.09.2021
Neureglung der Infektionsschutzmaßnahmen für Gottesdienste
aufgrund der Beschlüsse des Bayer. Ministerrats zu einer Veränderung der gesetzlichen Infektionsschutzregelungen Sitzung vom 31.08.2021. Diese haben auch weitgehende Auswirkungen auf Gottesdienste. Die Neuregelungen sollen ab Donnerstag den 02. September 2021 in Kraft treten. Die diözesanen Bestimmungen zum Infektionsschutzkonzept für kath. Gottesdienste werden auf Basis der neuen Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet und gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu. Im Einzelnen gelten für Gottesdienste ab dem 02. September 2021 folgende staatliche Vorgaben:
- Von der verpflichtenden Anwendung des sog. „3G-Grundsatzes“ (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) sind Gottesdienste ausgenommen, es gilt grundsätzlich die bisherige Beschränkung der Personenzahl nach Platzangebot unter Einhaltung des Mindestabstands.
- Sofern der sog. „3G-Grundsatz“ verlässlich angewandt wird, können Gottesdienste auch ohne Beschränkungen der Personenzahl und ohne Einhalten des Mindestabstands gefeiert werden, u.a. bei Gottesdiensten mit einer von Vornherein definierten Besucherzahl wie z.B. Trauungen oder Tauffeiern.
- Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab einer Inzidenz von 100 kommt inzidenzunabhängig in Wegfall.
- Die Maskenpflicht bei Gottesdiensten richtet sich nach den neuen allgemeinen Regeln, damit entfällt FFP2, es genügt das Tragen einer medizinischen Maske.
- Die bisherigen Personenobergrenzen (max. 200 Personen) für große religiöse Veranstaltungen entfallen.