Aktualisierte Informationen zu Bestattungen w. Corona
Autor:
Martin Rudolph
erstellt:
24.02.2022
geändert:
29.01.2023
Aufrufe:
216
Im Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 23.02.2022 werden die staatlichen Anordnungen zum Infektionsschutz bei Bestattungen aktualisiert. Im Wesentlichen besteht nun bei einer Bestattung im Freien (Feier auf dem Friedhof) keine Beschränkung der Personenzahl mehr und auch keine Maskenpflicht, im Inneren (Kirche oder Aussegnungshalle) bleibt es bei den diözesanen Regelungen für Gottesdienste, auch hinsichtlich der Kirchenmusik sowie der Maskenpflicht.