Aktualisierte Informationen zu Gottesdienst wg. Corona
Autor:
Martin Rudolph
erstellt:
24.02.2022
geändert:
29.01.2023
Aufrufe:
239
Mit Anpassung der 15.BayIfSMV zum 22.02.2022 an die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche haben sich auch einige, leider noch wenige, Erleichterungen bei den Infektionsschutzregelungen für Gottesdienste ergeben. Im Wesentlichen gilt nun bei der Kirchenmusik die 3G Regelung für alle Mitwirkenden, gleich ob Laienmusiker oder Berufsmusiker. Damit können sowohl in Gottesdiensten wie auch bei Kirchenkonzerten für die Musikerinnen und Musiker nun diese leichteren Regelungen angewandt werden. Eine weitere Erleichterung im Bereich Kirchenmusik betrifft minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Diese fallen nun, ohne separaten Testnachweis, grundsätzlich unter die 3G Regelung. Bezüglich der Maskenpflicht bei Gottesdienste, wenigstens bei denen mit Abstandseinhaltung hat der Landesgesetzgeber noch keine Änderungen vorgenommen, in geschlossenen Räumen „mit Publikumsverkehr“ gilt auch weiterhin Maskenpflicht.