Infektionsschutz bei katholischen Gottesdiensten in der Diözese Augsburg
Autor:
Martin Rudolph
erstellt:
01.04.2022
geändert:
29.01.2023
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Mit Wirkung zum kommenden Sonntag, 03. April 2022, werden nun seitens der Bayer. Staatsregierung tatsächlich alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. In der dann 16.BayIfSMV werden nur noch die allgemeinen sog. Basisschutzmaßnahmen, wie sie im IfsG vom Bundesgesetzgeber vorgegeben sind, geregelt. Wegen des Wegfalls der Rechtsgrundlagen muss damit auch das schon gewohnte Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste in Empfehlungen umgewandelt werden, um deren Beachtung wir wegen der in Bayern anhaltend hohen Inzidenzwerte gleichwohl gebeten wird.